Am 7. Juni 2023 sind die neuen EU-Rechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft getreten, die Ihnen als Fahrgast mehr Rechte bei Verspätungen, Zugausfällen oder verpassten Anschlüssen einräumen sollen.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung Ihrer wichtigsten Rechte. Um die offizielle Zusammenfassung der EU-Rechte für Fahrgäste in anderen verfügbaren Sprachen zu sehen, klicken Sie bitte hier.
Die wichtigsten Punkte der EU-Rechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr:
- Grundprinzipien und Umfang
- Durchgangsfahrkarte und vernetzte Reise
- Ihre Informationsrechte
- Ihre Rechte im Falle einer Störung
- Rechte für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
- Hilfeleistung
- Fahrräder transportieren
Gemäß den EU-Rechten für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr haben Sie ein Recht auf Beförderung und Hilfeleistung. Das bedeutet, dass die Eisenbahnunternehmen in der EU Folgendes garantieren müssen:
- Möglichkeit zur Buchung von Zugtickets und Sitzplatzreservierungen unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung.
- Hilfeleistungen und Barrierefreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit Behinderungen.
- Mindestversicherungssumme, die für ein Eisenbahnunternehmen erforderlich ist.
- Entschädigung im Falle von Störungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Grundsätzlich gelten die in den EU-Rechten für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr dargelegten Rechte für alle Schienenverkehrsservices im gesamten EU-Gebiet. Allerdings können die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Ausnahmen gewähren (z. B. können die EU-Mitgliedstaaten beschließen, bestimmte Arten von Schienenverkehrsservices vom Geltungsbereich der EU-Rechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr auszunehmen, z. B. inländische Schienenverkehrsservices, Nahverkehrs- und Regionalverkehrsservices sowie Schienenverkehrsservices, die zu einem erheblichen Teil außerhalb der Europäischen Union betrieben werden). Im Falle einer Ausnahmeregelung haben Sie möglicherweise nicht das gleiche Maß an Schutz und Entschädigung wie anderswo in der EU, aber Ihre möglichen Entschädigungsoptionen im Rahmen Ihrer lokalen Rechte bleiben bestehen.
Durchgangsfahrkarte und vernetzte Reise
Bei Fernreisen innerhalb der EU kann die vorgeschlagene Bahnreise eine oder mehrere Verbindungen beinhalten. In solchen Fällen können Sie verschiedene Arten von Fahrkarten kaufen:
- Durchgangsfahrkarte: ein einziger Beförderungsvertrag für eine Bahnfahrt, die vollständig von einem einzigen EU-Eisenbahnunternehmen durchgeführt wird, unabhängig von der Anzahl der Anschlüsse während der Fahrt. Ein einziges EU-Eisenbahnunternehmen kann verschiedene Eisenbahnunternehmen umfassen, wenn (i) diese Eisenbahnunternehmen zu 100 % im Besitz eines der an der Fahrt beteiligten Eisenbahnunternehmens sind oder (ii) denselben Eigentümer haben. Wenn z. B. (i) Eisenbahnunternehmen A zu 100 % Eigentümer der Eisenbahnunternehmen B und C ist, dann sind A, B und C ein einziges EU-Eisenbahnunternehmen. Oder wenn (ii) die Eisenbahnunternehmen X, Y und Z jeweils zu 100 % derselben juristischen Person gehören (z. B. dem Staat), dann bilden X, Y und Z ein einziges EU-Eisenbahnunternehmen. Die EU-Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, Ihnen für jede Fernverkehrsstrecke, die sie vollständig bedienen, eine Durchgangsfahrkarte anzubieten. Wenn Sie eine Durchgangsfahrkarte kaufen, sollten Sie ein Ticket für die gesamte Strecke erhalten, und Ihre Anschlüsse für diese Strecke sollten vom EU-Eisenbahnunternehmen garantiert werden.
- Verbundene Fahrten: Omio bietet auch Optionen an, bei denen es verschiedene EU-Eisenbahnunternehmen miteinander verbindet, um Sie von A nach B zu bringen. In solchen Fällen erhalten Sie mindestens zwei separate Fahrkarten (oder mehr, je nach Anzahl der Verbindungen zwischen den verschiedenen EU-Eisenbahnunternehmen), und jede Fahrkarte stellt einen separaten Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen EU-Eisenbahnunternehmen dar. Im Falle einer Unterbrechung während der Reise kann die Verbindung zwischen den verschiedenen Fahrkarten von Omio nicht garantiert werden, sofern Omio Sie vor dem Kauf darüber informiert hat. Etwaige Ansprüche im Falle einer Unterbrechung müssen separat per Beförderungsvertrag mit den jeweiligen EU-Eisenbahnunternehmen geltend gemacht werden.
Omio informiert Sie vor dem Abschluss Ihrer Buchung und danach mit der Buchungsbestätigung, wenn Sie eine Anschlussreise („Connected Journey“) buchen.
Sie können beim Omio-Kundenservice über das Help Center die Mindestinformationen anfordern, die Sie für die Buchung Ihres Zugtickets und/oder die Durchführung Ihrer Reise benötigen, wie z. B:
- Tarifbedingungen, einschließlich Sitzplatzverfügbarkeit und Ticketklassen.
- Transport mit dem Fahrrad.
- Schnellste und günstigste Reiseoptionen.
- Unterbrechungen und Verzögerungen.
- Verfahren für Beschwerden und verlorenes Gepäck.
- Barrierefreiheit und Zugangsbedingungen am Bahnhof und in den Einrichtungen an Bord für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Darüber hinaus müssen die EU-Eisenbahnunternehmen Ihnen während der Fahrt Echtzeit-Reiseinformationen zur Verfügung stellen. Wenn Omio Zugang zu diesen Informationen hat, stellt Omio Ihnen auch Live-Updates zu Ihrer Reise zur Verfügung, wie z. B. die tatsächliche Abfahrts- und Ankunftszeit an den von Ihnen angefahrenen Bahnhöfen, einschließlich Verspätungen und Ausfällen usw.
Ihre Rechte im Falle einer Störung
In der Regel müssen die Eisenbahnunternehmen in der EU Sie über Unterbrechungen Ihrer Reise (Verspätungen oder Annullierungen) informieren, sobald die Informationen verfügbar sind.
Verspätungen: Wenn Sie bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Ausfalls darüber informiert werden, dass Ihr Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr an Ihrem endgültigen Zielort (wie auf Ihrer Fahrkarte angegeben) ankommen wird, muss das EU-Eisenbahnunternehmen Ihnen die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten bieten:
- Beim EU-Eisenbahnunternehmen die Erstattung Ihrer Fahrkarte zu beantragen. Im Falle einer Durchgangsfahrkarte können Sie eine Erstattung für die betroffene(n) Teilstrecke(n) der Reise sowie für die bereits zurückgelegte(n) Teilstrecke(n) der Reise beantragen, wenn die Reise in Bezug auf Ihren ursprünglichen Reiseplan keinen Zweck mehr erfüllt. Gegebenenfalls können Sie auch einen Rücktransport zum ersten Abfahrtsbahnhof beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie eine zusammenhängende Reise gekauft haben, die aus separaten Fahrkarten besteht, und Omio Sie darüber informiert hat, Ihren Erstattungsanspruch bzw. Ihre Erstattungsansprüche separat per Beförderungsvertrag mit den jeweiligen EU-Eisenbahnunternehmen einreichen müssen.
- Ihre Reise unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen fortzusetzen und Ihr endgültiges Ziel, wie auf Ihrem Ticket angegeben, zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl zu erreichen, in jedem Fall aber ohne zusätzliche Kosten:
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- Falls Sie sich für diese Option entschieden haben, haben Sie das Recht, das EU-Eisenbahnunternehmen des unterbrochenen Abschnitts Ihrer Reise zu bitten, Sie auf einen anderen Verkehrsdienst umzubuchen, der es Ihnen ermöglicht, Ihr auf Ihrer Fahrkarte angegebenes Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu erreichen. Das EU-Eisenbahnunternehmen kann dies innerhalb der ersten 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Teils Ihrer Reise ablehnen, sofern es in der Lage ist, Ihnen eine anderweitige Beförderungsmöglichkeit unter vergleichbaren Bedingungen anzubieten, mit der Sie Ihr auf Ihrer Fahrkarte angegebenes Endziel so schnell wie möglich innerhalb des Zeitraums von 100 Minuten erreichen können. Bei Überschreitung dieses Zeitrahmens benötigen Sie die Zustimmung des EU-Eisenbahnunternehmen nicht mehr und das EU-Eisenbahnunternehmen muss Ihnen die Kosten für die geänderte Streckenführung erstatten, sofern diese „angemessen, geeignet und erforderlich“ sind.
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Sie haben außerdem Anspruch auf Hilfeleistung, die im Verhältnis zu Ihrer Wartezeit steht (z. B. Mahlzeiten und Erfrischungen, Anspruch auf eine Unterkunft, falls erforderlich (z. B. Verzögerung über Nacht) usw.).
Mindestentschädigung: Falls Sie sich entscheiden, Ihre Reise trotz einer Verspätung fortzusetzen, haben Sie Anspruch auf eine Mindestentschädigung wie unten angegeben:
- 25 % des Wertes des betroffenen Reiseabschnitts, wie auf Ihrem Ticket angegeben, bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten inklusive;
- 50 % des Wertes des betroffenen Reiseabschnitts, wie auf Ihrem Ticket angegeben, bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr.
Die Erstattung erfolgt durch das EU-Eisenbahnunternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Forderung.
Rechte für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
EEisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber in der EU müssen sicherstellen, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität das gleiche Recht auf Beförderung und Hilfeleistung haben wie alle anderen Personen. Unter anderem müssen die EU-Eisenbahnunternehmen sicherstellen, dass:
- Zugtickets für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.
- Der Zugang zu Bahnhöfen und der Service an Bord an die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität angepasst sind (z. B. Platz für Rollstühle).
- Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Anfrage unter anderem Informationen über die Barrierefreiheit des Bahnhofs und der Beförderungsservices sowie Hilfe beim Ein- und Aussteigen erhalten.
- Personen mit eingeschränkter Mobilität für alle Verluste oder Schäden entschädigt werden, die das EU-Eisenbahnunternehmen an Mobilitätshilfen oder anderen von Personen eingeschränkter Mobilität genutzten speziellen Geräten verursacht.
Falls Sie am Bahnhof und/oder im Zug Hilfe für sich selbst oder Ihre Reisebegleitung benötigen, beachten Sie bitte, dass Sie diese Hilfeleistung mindestens 24 Stunden vor der benötigten Zeit direkt beim EU-Eisenbahnunternehmen anfordern müssen.
Weitere Informationen darüber, wie Sie Hilfeleistungen anfordern können, finden Sie hier.
Die Eisenbahnunternehmen in der EU müssen spezielle Fahrradstellplätze bereitstellen. Je nach EU-Eisenbahnunternehmen müssen Sie möglicherweise einen bestimmten Tarif kaufen, um vor der Reise einen Platz für Ihr Fahrrad zu reservieren.
Hier können Sie sich über die verschiedenen Richtlinien informieren und erfahren, wie Sie einen bestimmten Tarif für Ihr Fahrrad buchen können, bevor Sie Ihre Reise buchen.
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