• Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr innerhalb der Europäischen Union

    Am 7. Juni 2023 sind die neuen EU-Rechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft getreten, die dir als Fahrgast mehr Rechte bei Verspätungen, Zugausfällen oder verpassten Anschlüssen einräumen sollen.

    Im Folgenden findest du eine Zusammenfassung deiner wichtigsten Rechte. Um die offizielle Zusammenfassung der EU-Rechte für Fahrgäste in anderen verfügbaren Sprachen zu sehen, klicke bitte hier.

     



    Die wichtigsten Punkte der EU-Rechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr:

    1. Grundprinzipien und Umfang
    2. Durchgangsfahrkarte und vernetzte Reise
    3. Deine Informationsrechte
    4. Deine Rechte im Falle einer Störung
    5. Rechte für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
    6. Hilfeleistung
    7. Fahrräder transportieren

     



    Grundprinzipien und Umfang

    Gemäß den EU-Rechten für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr hast du ein Recht auf Beförderung und Hilfeleistung. Das bedeutet, dass die Eisenbahnunternehmen in der EU Folgendes garantieren müssen:

    • Möglichkeit zur Buchung von Zugtickets und Sitzplatzreservierungen unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung.
    • Hilfeleistungen und Barrierefreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit Behinderungen. 
    • Mindestversicherungssumme, die für ein Eisenbahnunternehmen erforderlich ist.
    • Entschädigung im Falle von Störungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

    Grundsätzlich gelten die in den EU-Rechten für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr dargelegten Rechte für alle Schienenverkehrsservices im gesamten EU-Gebiet. Allerdings können die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Ausnahmen gewähren (z. B. können die EU-Mitgliedstaaten beschließen, bestimmte Arten von Schienenverkehrsservices vom Geltungsbereich der EU-Rechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr auszunehmen, z. B. inländische Schienenverkehrsservices, Nahverkehrs- und Regionalverkehrsservices sowie Schienenverkehrsservices, die zu einem erheblichen Teil außerhalb der Europäischen Union betrieben werden). Im Falle einer Ausnahmeregelung hast du möglicherweise nicht das gleiche Maß an Schutz und Entschädigung wie anderswo in der EU, aber deine möglichen Entschädigungsoptionen im Rahmen Ihrer lokalen Rechte bleiben bestehen. 

     



    Durchgangsfahrkarte und vernetzte Reise

    Bei Fernreisen innerhalb der EU kann die vorgeschlagene Bahnreise eine oder mehrere Verbindungen beinhalten. In solchen Fällen kannst du verschiedene Arten von Fahrkarten kaufen:

    • Durchgangsfahrkarte: ein einziger Beförderungsvertrag für eine Bahnfahrt, die vollständig von einem einzigen EU-Eisenbahnunternehmen durchgeführt wird, unabhängig von der Anzahl der Anschlüsse während der Fahrt. Ein einziges EU-Eisenbahnunternehmen kann verschiedene Eisenbahnunternehmen umfassen, wenn (i) diese Eisenbahnunternehmen zu 100 % im Besitz eines der an der Fahrt beteiligten Eisenbahnunternehmens sind oder (ii) denselben Eigentümer haben. Wenn z. B. (i) Eisenbahnunternehmen A zu 100 % Eigentümer der Eisenbahnunternehmen B und C ist, dann sind A, B und C ein einziges EU-Eisenbahnunternehmen. Oder wenn (ii) die Eisenbahnunternehmen X, Y und Z jeweils zu 100 % derselben juristischen Person gehören (z. B. dem Staat), dann bilden X, Y und Z ein einziges EU-Eisenbahnunternehmen. Die EU-Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, die für jede Fernverkehrsstrecke, die sie vollständig bedienen, eine Durchgangsfahrkarte anzubieten. Wenn du eine Durchgangsfahrkarte kaufst, solltest du ein Ticket für die gesamte Strecke erhalten, und deine Anschlüsse für diese Strecke sollten vom EU-Eisenbahnunternehmen garantiert werden.
    • Verbundene Fahrten: Omio bietet auch Optionen an, bei denen es verschiedene EU-Eisenbahnunternehmen miteinander verbindet, um sie von A nach B zu bringen. In solchen Fällen erhältst du mindestens zwei separate Fahrkarten (oder mehr, je nach Anzahl der Verbindungen zwischen den verschiedenen EU-Eisenbahnunternehmen), und jede Fahrkarte stellt einen separaten Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen EU-Eisenbahnunternehmen dar. Im Falle einer Unterbrechung während der Reise kann die Verbindung zwischen den verschiedenen Fahrkarten von Omio nicht garantiert werden, sofern Omio du vor dem Kauf darüber informiert hast. Etwaige Ansprüche im Falle einer Unterbrechung müssen separat per Beförderungsvertrag mit den jeweiligen EU-Eisenbahnunternehmen geltend gemacht werden.

    Omio informiert dich vor dem Abschluss deiner Buchung und danach mit der Buchungsbestätigung, wenn du eine Anschlussreise („Connected Journey“) buchst.

     



    Deine Informationsrechte

    Du kannst beim Omio-Kundenservice über das Help Center die Mindestinformationen anfordern, die du für die Buchung deines Zugtickets und/oder die Durchführung deiner Reise benötigst, wie z. B:

    • Tarifbedingungen, einschließlich Sitzplatzverfügbarkeit und Ticketklassen.
    • Transport mit dem Fahrrad.
    • Schnellste und günstigste Reiseoptionen.
    • Unterbrechungen und Verzögerungen.
    • Verfahren für Beschwerden und verlorenes Gepäck.
    • Barrierefreiheit und Zugangsbedingungen am Bahnhof und in den Einrichtungen an Bord für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

    Darüber hinaus musst du den EU-Eisenbahnunternehmen dir während der Fahrt Echtzeit-Reiseinformationen zur Verfügung stellen. Wenn Omio Zugang zu diesen Informationen hat, stellt Omio dir auch Live-Updates zu deiner Reise zur Verfügung, wie z. B. die tatsächliche Abfahrts- und Ankunftszeit an den von dir angefahrenen Bahnhöfen, einschließlich Verspätungen und Ausfällen usw.

     



    Deine Rechte im Falle einer Störung

    In der Regel müssen die Eisenbahnunternehmen in der EU dich über Unterbrechungen deiner Reise (Verspätungen oder Annullierungen) informieren, sobald die Informationen verfügbar sind.

    Verspätungen: Wenn du bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Ausfalls darüber informiert wirst, dass dein Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr an deinem endgültigen Zielort (wie auf deiner Fahrkarte angegeben) ankommen wird, muss das EU-Eisenbahnunternehmen dir die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten bieten:

    • Beim EU-Eisenbahnunternehmen die Erstattung deiner Fahrkarte zu beantragen. Im Falle einer Durchgangsfahrkarte kannst du eine Erstattung für die betroffene(n) Teilstrecke(n) der Reise sowie für die bereits zurückgelegte(n) Teilstrecke(n) der Reise beantragen, wenn die Reise in Bezug auf deinen ursprünglichen Reiseplan keinen Zweck mehr erfüllt. Gegebenenfalls kannst du auch einen Rücktransport zum ersten Abfahrtsbahnhof beantragen. Bitte beachte, dass du, wenn du eine zusammenhängende Reise gekauft hast, die aus separaten Fahrkarten besteht, und Omio dich darüber informiert hat, deinen Erstattungsanspruch bzw. Deine Erstattungsansprüche separat per Beförderungsvertrag mit den jeweiligen EU-Eisenbahnunternehmen einreichen muss.
    • Deine Reise unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen fortzusetzen und dein endgültiges Ziel, wie auf deinem Ticket angegeben, zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt deiner Wahl zu erreichen, in jedem Fall aber ohne zusätzliche Kosten:
            • Falls du dich für diese Option entschieden hast, hast du das Recht, das EU-Eisenbahnunternehmen des unterbrochenen Abschnitts deiner Reise zu bitten, dich auf einen anderen Verkehrsdienst umzubuchen, der es deinen ermöglicht, dein auf deiner Fahrkarte angegebenes Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu erreichen.
              Das EU-Eisenbahnunternehmen kann dies innerhalb der ersten 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Teils deiner Reise ablehnen, sofern es in der Lage ist, dir eine anderweitige Beförderungsmöglichkeit unter vergleichbaren Bedingungen anzubieten, mit der du dein auf deiner Fahrkarte angegebenes Endziel so schnell wie möglich innerhalb des Zeitraums von 100 Minuten erreichen kannst. Bei Überschreitung dieses Zeitrahmens benötigst du die Zustimmung des EU-Eisenbahnunternehmen nicht mehr und das EU-Eisenbahnunternehmen muss dir die Kosten für die geänderte Streckenführung erstatten, sofern diese „angemessen, geeignet und erforderlich“ sind.

    Du hast außerdem Anspruch auf Hilfeleistung, die im Verhältnis zu deiner Wartezeit steht (z. B. Mahlzeiten und Erfrischungen, Anspruch auf eine Unterkunft, falls erforderlich (z. B. Verzögerung über Nacht) usw.).

    Mindestentschädigung: Falls du dich entscheidest, deine Reise trotz einer Verspätung fortzusetzen, hast du Anspruch auf eine Mindestentschädigung wie unten angegeben:

    • 25 % des Wertes des betroffenen Reiseabschnitts, wie auf deinem Ticket angegeben, bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten inklusive;
    • 50 % des Wertes des betroffenen Reiseabschnitts, wie auf deinem Ticket angegeben, bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr.

    Die Erstattung erfolgt durch das EU-Eisenbahnunternehmen innerhalb von 30 Tagen nach deiner Forderung.

     



    Rechte für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

    Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber in der EU müssen sicherstellen, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität das gleiche Recht auf Beförderung und Hilfeleistung haben wie alle anderen Personen. Unter anderem müssen die EU-Eisenbahnunternehmen sicherstellen, dass:

    • Zugtickets für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.
    • Der Zugang zu Bahnhöfen und der Service an Bord an die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität angepasst sind (z. B. Platz für Rollstühle). 
    • Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Anfrage unter anderem Informationen über die Barrierefreiheit des Bahnhofs und der Beförderungsservices sowie Hilfe beim Ein- und Aussteigen erhalten.
    • Personen mit eingeschränkter Mobilität für alle Verluste oder Schäden entschädigt werden, die das EU-Eisenbahnunternehmen an Mobilitätshilfen oder anderen von Personen eingeschränkter Mobilität genutzten speziellen Geräten verursacht.

     



    Hilfeleistung

    Falls du am Bahnhof und/oder im Zug Hilfe für dich selbst oder deine Reisebegleitung benötigst, beachte bitte, dass du diese Hilfeleistung mindestens 24 Stunden vor der benötigten Zeit direkt beim EU-Eisenbahnunternehmen anfordern musst.

    Weitere Informationen darüber, wie du Hilfeleistungen anfordern kannst, findest du hier.

     



    Fahrräder transportieren

    Die Eisenbahnunternehmen in der EU müssen spezielle Fahrradstellplätze bereitstellen. Je nach EU-Eisenbahnunternehmen musst du möglicherweise einen bestimmten Tarif kaufen, um vor der Reise einen Platz für dein Fahrrad zu reservieren.

    Hier kannst du dich über die verschiedenen Richtlinien informieren und erfahren, wie du einen bestimmten Tarif für dein Fahrrad buchen kannst, bevor du deine Reise buchst.